Radonmessungen für Arbeitsplätze sowie öffentliche Gebäude sind in manchen Fällen verpflichtend. Denn wenn es um Radon geht, sollte man nicht nur die eigenen vier Wände im Blick haben, sondern auch den Arbeitsplatz. Dazu gehören alle möglichen Verkaufs- und Bürogebäude, öffentliche Gebäude wie Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Seniorenheime und Amtsgebäude. Das Ziel ist, ein sicheres Arbeitsklima für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu gewährleisten.
Radonmessungen für Arbeitsplätze
Für ein sicheres Klima mit Radonmessungen für Arbeitsplätze und öffentliche Gebäude
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Radon Messpflicht für bestimmte Arbeitsplätze
Radonmessungen an Arbeitsplätzen sind in manchen Fällen verpflichtend. So sieht das Strahlenschutzgesetz es vor. Der oder die Verantwortliche eines jeweiligen Gebäudes ist verpflichtet, eine Radonmessung durchzuführen, insofern einer der folgenden Punkte zutrifft:
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- Die Arbeitsplätze befinden sich im Keller oder im Erdgeschoss eines Gebäudes, welches in einem der Radon-Vorsorgegebiete liegen.
- Die Mitarbeiter dieser Arbeitsplätze, sind arbeitsbedingt einer höheren Radonkonzentration ausgesetzt sind. Sie arbeiten beispielsweise in Wasser- oder Bergwerke.
Wenn einer dieser Punkte zutrifft, unterliegen Sie der Radon Messpflicht. In diesem Fall muss die Radonmessung von einer vom Bundesamt für Strahlenschutz anerkannten Messstelle durchgeführt werden. Zudem muss eine Messdauer von 12 Monaten eingehalten werden. Die Laborergebnisse von Erstmessungen müssen spätestens nach 18 Monaten vorliegen.
Radonmessung nur durch anerkannte Anbieter
Um einen bundeseinheitlichen Qualitätsstandard von Radonmessungen an Arbeitsplätzen zu gewährleisten, müssen die Radonmessungen mit Messgeräten vom Bundesamt für Strahlenschutz anerkannten Anbietern erfolgen (siehe Strahlenschutzverordnung, “anerkannte Stelle” gemäß § 155).
Die Anerkennung ist eine Voraussetzung dafür, dass die Messergebnisse von der zuständigen Landesbehörde, die den Arbeitsschutz überwacht, akzeptiert werden können. Sie bestätigt aber auch gleichzeitig, dass der Anbieter geeignete Messgeräte zwecks der Messung von Radon an Arbeitsplätzen bewirbt und diese auch analysieren und auswerten kann.
Auch wir von Eurofins sind vom Bundesamt für Strahlenschutz in Deutschland anerkannt. Zudem sind wir nach internationalen Normen wie ISO 17025 akkreditiert. Diese Akkreditierung garantiert, dass unser Prüflabor über die notwendigen Fähigkeiten, Mittel und Verfahren verfügt, um präzise und zuverlässige Ergebnisse zu liefern.
Referenzwert von 300 Bq/m³
Liegt die Konzentration von Radon in der Raumluft oberhalb des gesetzlich festgelegten Referenzwerts von 300 Becquerel pro m³, so müssen Maßnahmen zum Schutz vor Radon am Arbeitsplatz ergriffen werden. Nur so kann der Arbeitgeber ein sicheres Umfeld für alle Arbeitnehmer gewährleisten.
Das Bundesamt für Strahlenschutz sieht ein 4-stufiges Vorgehen vor:
– Stufe 1:
Durchführung einer Radonmessung am Arbeitsplatz.
– Stufe 2:
Maßnahmenergreifung zur Senkung der Radonkonzentration am Arbeitsplatz, insofern der Referenzwert überschritten wurde.
– Stufe 3:
Insofern die getroffenen Maßnahmen nicht zur Senkung der Radonkonzentration geführt haben, so muss der Arbeitsplatz bei den zuständigen Behörden der Bundesländer angemeldet werden. Dabei müssen die Resultate der Radonmessung (Stufe 1) sowie Informationen über die ergriffenen Maßnahmen (Stufe 2) mitgeteilt werden. Auch verlangt die zuständige Behörde eine Abschätzung der Strahlenbelastung bei anhaltender Überschreitung des Referenzwertes.
– Stufe 4:
Wenn die Abschätzung der Jahresdosis von Radon einen Wert von 6 Millisievert überschreiten könnte, so sind die Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes einzuhalten. Das heißt, Personen, die beruflich ionisierender Strahlung, wie zum Beispiel der erhöhten Radonstrahlung ausgesetzt sind, müssen strahlenschutzüberwacht werden.
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