Radon Vorsorgegebiete

Leben Sie in einem der Radon Vorsorgegebiete?

In den sogenannten Radon Vorsorgegebieten ist generell eine höhere Radonkonzentration zu erwarten als im bundesweiten Durchschnitt. In diesen Regionen wird der Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter in der Raumluft etwa dreimal so häufig überschritten wie im bundesweiten Durchschnitt. Daher sind in diesen Gebieten durch gesetzliche Regelungen besondere Schutzanforderungen gegenüber Radon vorgeschrieben.

Radon Vorsorgegebiete in Deutschland

 Foto: Tuna Salmon, Adobe Stock.

Was bedeutet es in einem Radon Vorsorgegebiet zu wohnen?

Wenn Sie in einem Gebiet wohnen, welches als ‘Radon-Vorsorgegebiet’ festgelegt wurde, besteht die Möglichkeit, dass Sie einem erhöhten Radonrisiko ausgesetzt sind. Solche Gebiete werden aufgrund ihrer geologischen oder geografischen Bedingungen als potenziell erhöhtes Radonrisiko eingestuft. Dies bedeutet, dass die Radonkonzentrationen in der Umgebung tendenziell höher sein können als der bundesweite Durchschnitt. Es ist wichtig, sich der potenziellen Risiken bewusst zu sein und gegebenenfalls entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Gesundheitsrisiko:

Wenn Radon in hoher Konzentration über einen längeren Zeitraum eingeatmet wird, können Langzeitbelastungen das Risiko von Lungenkrebs erhöhen.

Radonmessungen:

Um die Radonkonzentration zu überwachen und ggf. geeignete Maßnahmen zu ergreifen, sollten regelmäßige Radonmessungen durchgeführt werden.

Schutzmaßnahmen:

Neubauten und Arbeitsplätze in Radon-Vorsorgegebieten müssen nach der deutschen Strahlenschutzverordnung spezielle Maßnahmen zum Schutz vor Radon einhalten.

Sensibilisierung und Informationen:

Bewohner von Radon-Vorsorgegebieten werden von den zuständigen Behörden aktiv für das Thema Radon, die damit verbundenen Risiken und möglichen Schutzmaßnahmen sensibilisiert.

Radon Vorsorgegebiete: Betroffene Bundesländer, Kreise, Gemeinden

In Deutschland wurden Radon-Vorsorgegebiete im Rahmen des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung festgelegt. Die genaue Festlegung erfolgte durch die zuständigen Behörden der einzelnen Bundesländer. In den folgenden Bundesländern wurden bestimmte Gemeinden als Radon-Vorsorgebiete festgelegt. Sie unterliegen, aufgrund der Radonbelastung, besonderen Schutzmaßnahmen.

Betroffene Bundesländer von Radon-Vorsorgegebieten

Baden-Wüttemberg
Bayern
Niedersachsen
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Thüringen

Unterstehend finden Sie eine detaillierte Übersicht aller ausgewiesenen Radon-Vorsorgegebiete (Bundesland, Kreis, Gemeinde) in Deutschland (mit dem Stand 15. Juni 2021). Bitte beachten Sie, dass neue Messungen und Erkenntnisse können dazu führen, dass weitere Gebiete als Radon-Vorsorgegebiete ausgewiesen werden oder bestehende Gebiete aktualisiert werden. Wir empfehlen, dass Sie sich über den neusten Stand bei der zuständigen Behörde Ihres Bundeslandes informieren.

Betroffene Kreise und Gemeinden der jeweiligen Bundesländer

Bayern

Baden-Wüttemberg

Niedersachsen

Wunsiedel im Fichtelgebirge:

  • Arzberg
  • Bad Alexandersbad
  • Höchstädt im Fichtelgebirge
  • Hohenberg an der Eger
  • Kaiserhammer Forst-Ost
  • Kirchenlamitz
  • Marktleuthen
  • Marktredwitz
  • Martinlamitzer Forst-Süd
  • Meierhöfer Seite
  • Nagel
  • Neubauer Forst-Süd
  • Röslau
  • Schirnding
  • Schönwald
  • Selb
  • Thiersheim
  • Thierstein
  • Tröstau
  • Tröstauer Forst-Ost und -West
  • Vordorfer Forst
  • Weißenstadt
  • Weißenstadter Forst-Nord und -Süd
  • Wunsiedel

Lörrach:

  • Aitern
  • Böllen
  • Fröhnd
  • Häg-Ehrsberg
  • Kleines Wiesental
  • Schönau im Schwarzwald
  • Schönenberg
  • Todtnau
  • Tunau
  • Utzenfeld
  • Wembach
  • Wieden
  • Zell im Wiesental

Breisgau-Hochschwarzwald:

  • Bollschweil
  • Horben
  • Münstertal
  • Oberried
  • Schluchsee

Waldshut:

  • Dachsberg
  • Häusern
  • Herrischried
  • Ibach
  • Rickenbach
  • Sankt Blasien
  • Todtmoos

Rottweil:

  • Lauterbach
  • Schiltach

Ortenau:

  • Gutach (Schwarzwaldbahn)

Schwarzwald-Baar:

  • Schonach

Goslar:

  • Goslar-Stadt
  • Clausthal-Zellerfeld
  • Braunlage

Sachsen

Erzgebirgskreis:

  • Amtsberg
  • Annaberg-Buchholz
  • Aue-Bad Schlema
  • Auerbach
  • Bärenstein
  • Bockau
  • Börnichen/Erzgeb.
  • Breitenbrunn/Erzgeb.
  • Burkhardtsdorf
  • Crottendorf
  • Deutschneudorf
  • Drebach
  • Ehrenfriedersdorf
  • Eibenstock
  • Elterlein
  • Gelenau/Erzgeb.
  • Geyer
  • Gornau/Erzgeb.
  • Großolbersdorf
  • Großrückerswalde
  • Grünhain-Beierfeld
  • Grünhainichen
  • Heidersdorf
  • Johanngeorgenstadt
  • Jöhstadt
  • Königswalde
  • Lauter-Bernsbach
  • Marienberg
  • Mildenau
  • Oberwiesenthal
  • Olbernhau
  • Pockau-Lengefeld
  • Raschau-Markersbach

Erzgebirgskreis:

  • Scheibenberg
  • Schlettau
  • Schneeberg
  • Schönheide
  • Schwarzenberg/Erzgeb.
  • Sehmatal
  • Seiffen/Erzgeb.
  • Stollberg/Erzgeb.
  • Stützengrün
  • Tannenberg
  • Thalheim/Erzgeb.
  • Thermalbad
  • Wiesenbad
  • Thum
  • Wolkenstein
  • Zschopau
  • Zschorlau

Sächsische Schweiz- Osterzgebirge:

  • Altenberg
  • Bad Gottleuba-Berggießhübel
  • Dippoldiswalde
  • Dorfhain
  • Freital
  • Glashütte
  • Hartmannsdorf-Reichenau
  • Hermsdorf/Erzgeb.
  • Klingenberg
  • Kreischa
  • Liebstadt
  • Tharandt

Mittelsachsen:

  • Augustusburg
  • Bobritzsch-Hilbersdorf
  • Brand-Erbisdorf
  • Dorfchemnitz
  • Eppendorf
  • Flöha
  • Frauenstein
  • Freiberg
  • Großhartmannsdorf
  • Halsbrücke
  • Leubsdorf
  • Lichtenberg/Erzgeb.
  • Mulda/Sa.
  • Neuhausen/Erzgeb.
  • Oberschöna
  • Oederan
  • Rechenberg-Bienenmühle
  • Sayda
  • Weißenborn/Erzgeb.

Zwickau:

  • Crinitzberg
  • Hartmannsdorf b. Kirchberg
  • Hirschfeld
  • Kirchberg
  • Langenweißbach
  • Wilkau-Haßlau

Vogtlandkreis:

  • Adorf/Vogtl.
  • Auerbach/Vogtl.
  • Bad Brambach
  • Bad Elster
  • Bergen
  • Eichigt
  • Ellefeld
  • Falkenstein/Vogtl.
  • Grünbach
  • Klingenthal
  • Lengenfeld
  • Markneukirchen
  • Mühlental
  • Muldenhammer
  • Neustadt/Vogtl.
  • Rodewisch
  • Schöneck/Vogtl.
  • Steinberg
  • Theuma
  • Treuen
  • Werda

Sachsen-Anhalt

Thüringen

Mansfeld-Südharz:

  • Allstedt
  • Arnstein
  • Hettstedt
  • Lutherstadt Eisleben
  • Mansfeld
  • Sangerhausen
  • Südharz
  • Goldene Aue
  • Mansfelder Grund-Helbra

Harz:

  • Falkenstein/Harz
  • Harzgerode
  • Ilsenburg (Harz)
  • Oberharz am Brocken
  • Thale
  • Wernigerode

Altenburger Land:

  • Posterstein

Gotha:

  • Luisenthal
  • Tambach-Dietharz/Thüringer Wald

Greiz:

  • Kauern
  • Korbußen
  • Paitzdorf
  • Ronneburg

Hildburghausen:

  • Masserberg
  • Schleusegrund

Ilm-Kreis:

  • Elgersburg
  • Großbreitenbach
  • Ilmenau

Saalfeld-Rudolstadt:

  • Gräfenthal
  • Katzhütte
  • Schwarzatal

Schmalkalden-Meiningen:

  • Floh-Seligenthal
  • Oberhof

Sonneberg:

  • Goldisthal

Wartburgkreis:

  • Ruhla

Besondere Anforderungen in Radon Vorsorgegebiete: Arbeitsplätze

In Radon Vorsorgegebieten gelten spezielle Anforderungen, festgelegt in der deutschen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), zum Schutz vor Radon am Arbeitsplatz.

Hier sind einige der wichtigsten Maßnahmen und Anforderungen für Arbeitsplätze in Radon Vorsorgegebieten:

Radonmessungen:

Arbeitgeber sind verpflichtet, regelmäßige Messungen der Radonkonzentration in Arbeitsbereichen durchzuführen, in denen eine erhöhte Radonbelastung zu erwarten ist. Die Messungen sollten gemäß den Vorgaben der StrlSchV und unter Verwendung geeigneter Messgeräte erfolgen.

Gefährdungsbeurteilung:

Auf Grundlage der Messergebnisse und anderer relevanter Informationen muss eine Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz durchgeführt werden. Dabei werden potenzielle Risiken und Schutzmaßnahmen bewertet.

Maßnahmen zur Senkung der Radonkonzentration:

Wenn die gemessene Konzentration von Radon über dem festgelegten Referenzwert von 300 Bq/m3 liegt, sind Arbeitgeber verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Reduktion der Radonkonzentration zu ergreifen.

Dokumentation und Information:

Arbeitgeber müssen alle relevanten Messungen, Gefährdungsbeurteilungen und durchgeführten Schutzmaßnahmen dokumentieren. Zudem sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Mitarbeiter über mögliche Radon Risiken am Arbeitsplatz zu informieren und ihnen entsprechende Schutzmaßnahmen zur Verfügung zu stellen.

Radon am Arbeitsplatz

 Foto:  Proxyclick Visitor Management System, Unsplash

Es besteht die Möglichkeit, dass die Anforderungen an Arbeitsplätzen in Radon-Vorsorgegebieten von Bundesland zu Bundesland variieren können. Aus diesem Grund sollten Sie als Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich bei der zuständigen Behörde über die für Sie geltenden Anforderungen zum Schutz vor Radon informieren.

Mehr zum Thema Arbeitsplätze finden Sie hier.

Besondere Anforderungen in Radon Vorsorgegebiete: Neubauten

In Radon Vorsorgegebieten gelten auch spezielle Anforderungen für Neubauten, um einen angemessenen Schutz vor Radon zu gewährleisten. Diese Bestimmungen sind in der deutschen Strahlenschutzverordnung festgelegt.

Hier sind einige der wichtigen Maßnahmen und Vorgaben:

Planung eines Neubaus:

Bei der Planung von Neubauten in Radon-Vorsorgegebieten müssen entsprechende radon-schutztechnische Maßnahmen berücksichtigt werden. Dies beinhaltet die Wahl geeigneter Baumaterialien und Bauweisen, um den Eintritt von Radon zu erschweren.

Belüftungssysteme:

In Neubauten sollten angemessene Belüftungssysteme eingebaut werden, um eine kontrollierte Luftzirkulation zu ermöglichen und den Austausch von Radon-belasteter Luft mit frischer Außenluft zu fördern.

Neubauten in Radon Vorsorgegebieten unterliegen besonderen Anforderungen zum Schutz vor Radon

 Foto:  Sven Mieke, Unsplash

Abdichtungsmaßnahmen:

Neubauten müssen eine fachgerechte und effektive Abdichtung gewährleisten, sodass Radon nicht in das Gebäude eindringen kann. Dies umfasst die Abdichtung von Bodenplatten, Fundamenten, Mauerwerk und anderen potenziellen Eintrittspunkten. Nach der Fertigstellung des Gebäudes ist zudem eine Dichtheitsprüfung empfehlenswert, um sicherzustellen, dass die Abdichtungsmaßnahmen den Eintritt von Radon erschweren.

Dokumentation:

Es ist wichtig, alle durchgeführten radon-schutztechnischen Maßnahmen zu dokumentieren, um die Einhaltung der besonderen Anforderungen gegebenenfalls nachweisen zu können.

Auch hier besteht die Möglichkeit, dass die genauen Anforderungen an Neubauten in Radon-Vorsorgegebieten je nach Bundesland variieren. Informieren Sie sich also über die spezifischen Vorgaben bei der zuständigen Behörden Ihrer Region.

Mehr zum Thema Radon Vorsorgemaßnahmen finden Sie hier.

Haben Sie noch Fragen?

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